Mitbestimmung für alle
Kinder und Jugendliche haben das Recht, die Gesellschaft, in der sie leben und aufwachsen, aktiv mitzugestalten. Dieses Recht ist gesetzlich verankert im Kinder- und Jugendhilfegesetz oder in der UN-Kinderrechtskonvention.
Wer Partizipation von Heranwachsenden ernst meint, missbraucht sie nicht für Wahlkampfaktionen. Es geht um wirkliche, demokratisch legitimierte Mitbestimmung. Unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Alter darf jede/r dort mitbestimmen, wo Entscheidungen über seine/ihre Zukunft gefällt werden.
So stellen wir uns das vor: Bei Partizipation geht es nicht nur um „Anhörung“, es muss wirklich etwas zu entscheiden und zu gestalten geben. Und zwar von Anfang an! Alle Beteiligten brauchen auch alle Informationen. Jugendliche und besonders Kinder brauchen Zeit, um sich inhaltlich auf die Entscheidung vorzubereiten. Unterstützung gibt es von kompetenten VermittlerInnen. Die Ergebnisse der Beteiligung sind für alle nachvollziehbar und werden von Politik und Verwaltung tatsächlich berücksichtigt!
Einmischen possible!
Nichts geschieht in dieser Gesellschaft von selbst. Wenn wir etwas durchsetzen wollen, müssen wir uns zusammenschließen. Erwachsene tun dies u.a. in Parteien, Bürgerinitiativen oder Interessenverbänden. Kinder und Jugendliche organisieren sich freiwillig in Jugendverbänden, um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen. Hier werden Demokratie und Interessenvertretung unmittelbar erfahrbar. Hier kann man lernen, Interessen zu artikulieren, durchzusetzen und Konflikte friedlich zu regeln.
Jugendverbände müssen entsprechend des Kinder- und Jugendhilfegesetzes an finanziellen und Inhaltlichen Entscheidungen zur kommunalen Jugendarbeit beteiligt werden.
Damit Kinder ihr Lebensumfeld mitgestalten können, fordern wir die Verankerung der Kindermitbestimmung in den Gemeindeordnungen.
Damit Schule von allen gestaltet wird, fordern wir die rechtliche Absicherung von SchülerInnenvertretungen mit eigenen Mitspracherechten bundesweit.
Damit Jugendliche die Wahl haben, fordern wir die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.